Achtung Urlaubsschnäppchen
14. Jul. 2009 Im Auslandsurlaub locken neben Strand und Meer
günstige Schnäppchen wie zum Beispiel T-Shirts der Fashion-Marke "Ed
Hardy". Doch die Urlaubsfreude ist oft bereits am Zoll verflogen.
Wird das vermeintliche "Marken-T-Shirt" mit Totenkopfaufdruck aus
der Türkei vom Zollbeamten gefunden, droht Ärger. Zwar wird der Zoll
bei privatem Einfuhrcharakter unterhalb der Reisefreigrenze von
430,00 EUR (bei Flug- und Seereisen) bzw. 300 EUR (bei sonstigen
Reisenden) nicht tätig. "Oberhalb der Reisefreigrenze drohen
Urlaubern bei Einfuhr von Plagiaten nach Deutschland nicht nur
Abgaben wie Zölle und Steuern, vielmehr müssen sie auch mit
Bußgeldern und Strafanzeigen rechnen", sagt Rechtsanwalt Christian
Solmecke, der zahlreiche - meist ahnungslose - Betroffene vertritt.
2008 wurden Waren im Wert von geschätzt 425 Millionen Euro
beschlagnahmt. Die Markenrechteinhaber können bei der Zentralstelle
Gewerblicher Rechtsschutz in München das Tätigwerden der Zollstellen
beantragen. Große Modelabels führen eigens Schulungen für Zollbeamte
durch, damit diese Original und Fälschung anhand kleinster Details
unterscheiden können.
Doch auch ohne den Zoll lauern Gefahren. Egal ob Fälschung,
Parallelimport aus Nicht-EU-Ländern oder Markenware aus einem EU-Land
- häufig werden die Urlaubsschnäppchen weiterveräußert, zumeist auf
eBay. Dann drohen Abmahnungen durch Rechteinhaber, die sich selbst
bei Originalware auf einen illegalen Parallelimport berufen. Die wohl
bekannteste Abmahnwelle lanciert derzeit K & K Logistics bezüglich
"Ed Hardy"-Produkten. Die Betroffenen sollen Abmahngebühren zwischen
1300 EUR und 2000 EUR zahlen. Ganz schön happig für eine Cappy, die
gerade einmal 5 EUR gekostet hat.
Dass selbst der Weiterverkauf rechtmäßig erworbener Ware verboten
ist, überrascht viele. Christian Solmecke: "Wer Rechte an einer Marke
hat, kann grundsätzlich auch entscheiden, wer wo seine Produkte
verkauft. Wird ein T-Shirt außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht, so darf es nicht ohne den
Willen des Markeninhabers in Deutschland vertrieben werden."
Dies gilt zwar nicht für Private. Doch vielen eBay-Nutzern ist
nicht bewusst, dass die Rechtsprechung schon bei wenigen Stücken ein
gewerbliches Ausmaß annimmt, und sehen sich daher schnell teuren
Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt. Nähere Informationen auf www.wb-law.de.
Schnäppchen
Reisetipps
Ungetrübter Badespaß - gute Wasserqualität an deutschen Stränden

Am 10. Juni 2010 hat die EU Kommission die Ergebnisse zur Wasserqualität der Badegewässer in der Saison 2009 veröffentlicht.... mehr »







