Tipps für die richtige Reiseversicherung

31. Mai. 2010 wid Düsseldorf - Wer jetzt alle Vorbereitungen für einen Auslandsurlaub trifft, sollte nicht nur an einen Reiseführer, sondern auch an den notwendigen Versicherungsschutz denken. Ohne die richtige Reiseversicherung müssen Urlauber im schlimmsten Fall einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

Ins Reisegepäck gehört eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Die Police für den Krankheitsfall ist der wichtigste Schutz für einen Trip in fremde Länder. Günstig ist dabei ein Jahresvertrag, der für mehrere Reisen im Jahr gültig ist, beispielsweise für spontane Ausflüge etwa über das Wochenende ins Ausland. Dabei sollte jedoch vor Abschluss der Versicherung ein Blick ins Kleingedruckte geworfen werden. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung begrenzt in der Regel die Dauer der vereinbarten Absicherung. Zumeist bieten die Jahres-Policen einen Schutz von höchstens 42 bis 60 Tagen pro Reise. Wer einen Aufenthalt von mehreren Monaten im Ausland plant, sollte deshalb eine Auslandsreise-Krankenversicherung für eine lange Einzelreise abschließen.

Eine Reiserücktrittsversicherung empfiehlt sich, wenn beispielsweise eine teure Reise lange im Voraus gebucht wird. Für den Urlaub mit Kindern kann der Abschluss ebenfalls sinnvoll sein. Wer den Reiserücktritt versichert, sollte unbedingt darauf achten, dass auch gleichzeitig die Kosten für einen vorzeitigen Abbruch des Urlaubs übernommen werden.

Verzichtbar ist dagegen in der Regel eine Reisegepäckversicherung. Sie bietet für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz. Der Reisende muss auf sein Gepäck genauso sorgfältig achten, als ob es überhaupt nicht versichert sei. Kann ihm der Versicherer vorwerfen, nicht ausreichend auf Koffer & Co. geachtet zu haben, wird dem Versicherten ein Mitverschulden angerechnet und entsprechend weniger Schadenersatz geleistet.

Viele Gegenstände im Gepäck sind über die Hausratpolice geschützt. Dabei gibt es eine Obergrenze für eine mögliche Erstattung von maximal 10 000 Euro beziehungsweise zehn Prozent der Hausratversicherungssumme. Voraussetzung für eine Leistung ist, dass Sachen bei einem Einbruch entwendet oder durch Sturm beschädigt wurden, die sich in einem Gebäude befanden. Ein weiteres Plus bei der Hausratversicherung ist, dass sie den Neuwert erstattet, während die Reisegepäckversicherung nur für den Zeitwert aufkommt. wid/niza